Prüfungsordnung

Derzeit nimmt die PZOK für eine Übergangszeit Prüfungen nach drei unterschiedlichen Prüfungsordnungen vor: Grundsätzlich erfolgt die Prüfung nach den neuen PZOK-Standards, die in einigen Details durch die formaljuristische PZOK-Prüfungsordnung ergänzt werden. Auf Wunsch der Prüfungskandidatinnen und -kandidaten sind bis Ende 2010 jedoch auch noch Prüfungen nach den früheren Prüfungsordnungen der DAPR und DPRG möglich. Weitere Einzelheiten zu allen Prüfungsregelungen finden Sie hier:


 

Ansprechpartner

Clarissa-Diana Wilke
clarissa.wilke[ät]pzok.de
+49 (0)30 8040 9737