FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen!
Bitte beachten Sie doch, dass die Hinweise dort sich vor allem auf die PZOK-Standards beziehen, nach denen ab November 2008 Prüfungen angeboten werden.
- Welche Prüfungen werden angeboten?
- Wie sieht die neue PZOK-Prüfung aus?
- Welche Inhalte werden nach den neuen PZOK-Standards geprüft?
- Wie sehen die Zugangsvoraussetzungen nach den neuen PZOK-Standards aus?
- Wie kann ich mich zu den Prüfungen anmelden?
- Wie hoch ist die Prüfungsgebühr?
- Wo und wann finden die Prüfungen nach den neuen PZOK-Standards statt?
- Wer nimmt die Prüfungen nach den neuen PZOK-Standards ab?
- Wer sitzt dem Prüfungsgremium nach den neuen PZOK-Standards vor?
- Was unterscheidet die PZOK-Prüfungen nach den neuen Standards von den bisherigen Prüfungen, die von den einzelnen Instituten im Rahmen ihrer jeweiligen Ausbildung angeboten werden?
Welche Prüfungen werden angeboten?
Die Prüfung PR-Berater(in) / PR-Referent(in) (PZOK) dient dem Nachweis der Fähigkeit zu qualifizierter PR- bzw. Öffentlichkeitsarbeit in den Bereichen Beratung, Analyse, Konzeption/Strategie, praktische Umsetzung und Erfolgskontrolle.
Da viele Prüfungsteilnehmer ihre Ausbildung auf Grundlage der Prüfungsordnungen der DAPR beziehungsweise DPRG begonnen haben, bietet die PZOK zusätzlich zu ihrer eigenen Prüfung in der Übergangszeit bis 2010 noch die Abschlüsse „PR-Berater(in) / PR-Referent(in) (PZOK) geprüft nach DAPR-Prüfungsordnung“ und „PR-Berater(in) / PR-Referent(in) (PZOK) geprüft nach DPRG-Prüfungsordnung an“.
Wie sieht die neue PZOK-Prüfung aus?
Die PZOK-Prüfung besteht wie die bisherigen Prüfungen weiterhin aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Der schriftliche Bereich gliedert sich wiederum in eine Konzeptionsarbeit, eine Erörterungsklausur (120 Minuten) und eine Fallbeispiel-Klausur (ebenfalls 120 Minuten). Für die Bearbeitung der Konzeptionsarbeit stehen 3 Monate zur Verfügung, der Umfang ist auf 50 Seiten begrenzt. Neu ist: Der Prüfling muss einen bereits existierenden Referenzfall in die eigene Erarbeitung mit einbeziehen. Die ebenfalls neuartige Fallbeispiel-Klausur verbindet an einem konkreten Unternehmensbeispiel theoretische Fragen zu PR-Arbeitstechniken mit der Erstellung einer fallbezogenen Pressemitteilung.
Bei der mündlichen Prüfung wird weiterhin die Erstellung und Präsentation eines Konzeptions-Fallbeispiels geprüft. Zeitlich gliedert sich die Prüfung in 2 Stunden Vorbereitungszeit, 15 Minuten Ergebnispräsentation, 10 Minuten Rückfragen und ein 25minütiges Fachgespräch. Im Fachgespräch werden 15 Minuten lang Fragen zu allgemeinen PR-Themen gestellt und 10 Minuten lang ein von dem/der Prüfungsteilnehmer/in vor der Prüfung festzulegender eigener Schwerpunkt geprüft. Dieser muss vorab von der PZOK genehmigt werden.
Welche Inhalte werden nach den neuen PZOK-Standards geprüft?
Die Inhalte aller PZOK-Prüfungen basieren künftig auf vier verschiedenen Kompetenzbereichen. Diese Bereiche bilden die PZOK-Prüfungsstandards: „Theorie der PR“ (Makrokompetenz), „Organisation der PR“ (Mesokompetenz), „Arbeitstechnik der PR“ (Mikrokompetenz) und „Umfeld der PR“ (Kontextkompetenz). Für alle vier Kompetenzbereiche werden je drei Themenfelder definiert und für diese wiederum mehrere konkrete thematische Beispiele.
Wie sehen die Zugangsvoraussetzungen nach den neuen PZOK-Standards aus?
Die Zugangsberechtigung nach PZOK-Standards erhält, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Hochschulstudium mit Abschluss und mindestens 18monatige Tätigkeit im Bereich PR/Öffentlichkeitsarbeit, wobei hierunter auch Praktika und Traineeships fallen
- Hochschulstudium mit Abschluss und mindestens 36monatige Tätigkeit im Bereich Werbung/Verkauf (= angewandtes, nicht strategisches Marketing)
- Kein Hochschulstudium, dann allerdings mindestens 60monatige Tätigkeit im Bereich PR/Öffentlichkeitsarbeit oder 90monatige Tätigkeit im Bereich Werbung/Verkauf
- Zulassungsvoraussetzungen werden anhand der Angaben der Prüflinge stichprobenartig kontrolliert. Wenn Zulassungsvoraussetzungen nicht vorliegen, wird der Titel ggf. auch nachträglich aberkannt.
Wie kann ich mich zu den Prüfungen anmelden?
Interessenten können bei der PZOK einen entsprechenden Antrag stellen und erhalten einen Teilnahmevertrag. Dem ausgefüllten Vertrag müssen neben den erforderlichen persönlichen Daten Nachweise über die Berufserfahrung beigefügt werden, aus denen die Zugangsberechtigung hervorgeht. Mit der Anmeldung ist die Prüfungsgebühr an die PZOK zu entrichten. Sie ist spätestens 14 Tage nach Antragstellung fällig. Bei Ablehnung des Antrags erhält der Antragsteller/in die Prüfungsgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5 Prozent zurück.
Wie hoch ist die Prüfungsgebühr?
Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 750,- € zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Wo und wann finden die Prüfungen nach den neuen PZOK-Standards statt?
Prüfungen finden an zentralen Orten statt, so dass für die Prüflinge keine allzu langen Anfahrtszeiten anfallen. Dabei werden einzelne Interessenten regional zu Gruppen zusammengefasst, so dass die Prüfungen an geeigneten Orten in räumlicher Nähe abgehalten werden können. Sofern sich ganze Aus- bzw. Weiterbildungskurse en bloc zu den Prüfungen anmelden, finden sie nach Möglichkeit in den Räumlichkeiten der entsprechenden Institute statt.
Wer nimmt die Prüfungen nach den neuen PZOK-Standards ab?
Die PZOK hat ein Prüfungsgremium aus hochqualifizierten Wissenschaftlern und Praktikern eingerichtet, aus dessen Mitte die Prüfungskommissionen gebildet werden. Eine Prüfungskommission besteht jeweils aus zwei Prüfern: einem Wissenschaftler und einem Praktiker. Das jeweilige Aus- und Weiterbildungsinstitut kann optional eine dritte Prüferin bzw. einen dritten Prüfer in die Prüfung entsenden. Diese/r ist jedoch nicht stimmberechtigt.
Wer sitzt dem Prüfungsgremium nach den neuen PZOK-Standards vor?
Vorsitzender der Prüfungskommission ist Prof. Dr. Lothar Rolke, Fachhochschule Mainz. Sein Stellvertreter ist Dr. Jan Sass, Geschäftsführer Lautenbach Sass, Frankfurt.
Was unterscheidet die PZOK-Prüfungen nach den neuen Standards von den bisherigen Prüfungen, die von den einzelnen Instituten im Rahmen ihrer jeweiligen Ausbildung angeboten werden?
Bisher gab es keinen einheitlichen PR-Abschluss. Das hat sich mit der Gründung der PZOK grundlegend geändert. Da die PZOK von allen großen Verbänden der Public Relations gemeinsam getragen wird, sind unterschiedliche Zulassungs- und Prüfungsanforderungen der Vergangenheit obsolet geworden. Zu diesem Zweck wurden die Anforderungen der verschiedenen bisherigen Prüfungen zusammengeführt, gebündelt und neu strukturiert.
Sollte Ihre Frage nicht beantwortet worden sein, kontaktieren Sie uns gerne unter +49 (0)30 8040 9737 oder info@pzok.de.
